Der Königs-Hummer mit Platz für bis zu 20 Personen ist das absolute Highlight für euer Party-Wochenende in Krakau. Diese H2 Hummer Limousine ist mit allem ausgestattet was man sich nur wünschen kann und bei diesem Angebot ist zusätzlich noch eine sexy Striptease Show im Doppelpack inklusive! Lasst euch das nicht entgehen und bucht die Limo für eine 1-s(t)ündige Fahrt durch Krakau oder als Flughafentransfer.
Weitere Reiseziele an denen ihr diese und ähnliche Aktivitäten buchen könnt: Hummeranmietung
- 1-stündige Anmietung einer Hummer Limousine für bis zu 14 Personen
- Ortskundiger Privatchauffeur für maximale Flexibilität
- Zwischenstopps für Fotos an belebten Plätzen
- 2 eisgekühlte Flaschen Sekt inklusive
- 10 bis 15-minütige Stripshow bei einem Zwischenstopp
- voll ausgestattete Bar
- Unser Preis gilt in der Regel pro Person bei einer Buchung von mindestens 13 Teilnehmern, bei weniger Personen könnt ihr natürlich gerne einen Preis anfragen und wir erstellen euch ein tolles individuelles Angebot.
- Falls ihr die Limousine für einen Flughafen Transfer anmietet, dann ist in der Anmietzeit die Dauer der Fahrt vom Flughafen in die Stadt enthalten. Dauer der Fahrt je nach Verkehrslage zirka 15 bis 20 Minuten pro Strecke.
- Erotische Shows sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren buchbar. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind bei Buchung einer Show oder anderer erotischer Aktivitäten von jedem Teilnehmer mitzuführen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tänzer/innen nur berührt werden dürfen, wenn dies den Teilnehmern von dem/der Tänzer/in unmissverständlich kommuniziert wurde. Den Tänzern/Tänzerinnen ist das Recht vorbehalten, bei Gefährdung ihrer Sicherheit die Show abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere bezogen auf übermäßigen Alkoholkonsum der Teilnehmer und bei unangemessener Berührung, grober Behandlung, Bedrohung, Ehrverletzung oder anderer Anzüglichkeiten die dem/der Tänzer/in nicht zuzumuten sind. Ein Anspruch auf Rückvergütung des für die Show in Rechnung gestellten Betrages besteht bei Verschulden des Abbruchs der Show durch die Teilnehmer ausdrücklich nicht. Die Tänzer/innen behalten sich vor, bei Missachtung dieser Grundsätze rechtliche Schritte gegen einzelne Teilnehmer oder den Gruppenleiter zu unternehmen.
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